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Eintragung in das Denkmalbuch

EINLEITUNG

Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen einen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. Ob ein Kulturdenkmal eine besondere Bedeutung hat, wird durch die höhere Denkmalschutzbehörde festgestellt.

Aufgeführt wird im Denkmalbuch:

  • Bezeichnung des Kulturdenkmals
  • Lage
  • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
  • Tag der Eintragung

ZUSTAENDIG

  • für die Eintragung: das Regierungspräsidium (als höhere Denkmalschutzbehörde), in dessen Bezirk das Kulturdenkmal gelegen ist
  • für die Beratung: die untere Denkmalschutzbehörde
    Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Kulturdenkmal liegt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

VORAUSSETZUNG

Voraussetzung für die Eintragung eines Kulturdenkmals ins Denkmalbuch ist seine besondere Bedeutung. Sie kommt einem Kulturdenkmal zu, wenn es in besonderem Maß wissenschaftliche, künstlerische oder heimatgeschichtliche Bedeutung hat und aufgrund dessen ein gesteigertes öffentliches Erhaltungsinteresse besteht.

ABLAUF

In der Regel werden Kulturdenkmale von Amts wegen in das Denkmalbuch eingetragen. Jedoch können auch Privatpersonen eine Eintragung anregen.

KOSTEN

Für die Eintragung in das Denkmalbuch werden keine Gebühren erhoben.

RECHTSGRUNDLAGE